Die Rechtsnatur
Das Konsortium ist ein rechtlich anerkannter Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die Eigentümer, Besitzer oder Besitzerin von Schlössern und befestigten Bauwerken von historischem Interesse sind oder die in irgendeiner Form die Kontrolle über solche Denkmäler ausüben, da sie auf ihrem Gebiet liegen.
Es handelt sich um eine Einrichtung, die im Panorama der italienischen Kultur- und Schutzverbände ziemlich einzigartig ist. Sein Ziel ist nämlich von hohem kulturellem Gehalt, d.h. eine der wichtigsten Komponenten des architektonischen Erbes der Region zu schützen, zu bewahren und aufzuwerten, d.h. Burgen und andere befestigte Bauwerke wie Türme, Festungen, Abteien, befestigte Häuser, ummauerte Anlagen, die sich auf dem Gebiet der Autonomen Region Friaul-Julisch-Venetien befinden oder die sich in Gebieten befinden, die einst zur Patria del Friuli und zur Grafschaft Gorizia gehörten, wie sie historisch definiert wurden.
Dieses Ziel wird durch Instrumente und Aktivitäten verfolgt, die Folgendes betreffen
1. Sensibilisierung und Beratung derjenigen, die direkt oder indirekt Zugang zu solchen Immobilien haben, um eine korrekte Verwertung und Valorisierung zu fördern;
2. Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
3. Verbreitung des Wissens über diese Denkmäler und die Grundsätze der Restaurierung und Sanierung
4. Förderung konkreter legislativer, administrativer und finanzieller Maßnahmen zur Erhaltung dieser Denkmäler.
Die Besonderheit des Konsortiums besteht einerseits in der Ablehnung jeglicher Aktivitäten, die sich auf das Studium und die Betrachtung von Denkmälern beschränken (es sei denn, diese Aktivitäten zielen direkt und konkret auf die Erhaltung und Aufwertung ab), und andererseits in der Anerkennung des Grundsatzes, dass ohne die direkte Beteiligung der Akteure jede Politik oder Initiative zur Erhaltung und Aufwertung von Denkmälern auf taube Ohren stoßen wird.
Das Konsortium ist als anerkannte Vereinigung konfiguriert, da es durch das Dekret des Präsidenten des Regionalrates Nr. 0207/Pres. vom 3. April 1979 Rechtspersönlichkeit erhalten hat. Die Region gewährte die Anerkennung der Persönlichkeit aufgrund ihrer Zuständigkeit im Bereich der kulturellen Einrichtungen. Es handelt sich also um eine Organisation ohne Erwerbszweck, die den Artikeln 12-35 des Zivilgesetzbuches unterliegt.