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Das Statut

Die Arbeitsweise des Konsortiums wird durch ein Statut geregelt, das im Laufe des Jahres 1968 ausgearbeitet und dem Gesellschaftsvertrag vom 22. Dezember 1968 beigefügt wurde.

Es wurde in seiner endgültigen Form auf der Vollversammlung vom 7. März 1979 angenommen.

Nebenstehend finden Sie das Dokument (im PDF-Format) mit dem vollständigen Wortlaut des Gesetzes zum Herunterladen.

Das Konsortium hat auf seiner außerordentlichen Versammlung am 25. Januar 2005 eine neue Fassung seines Statuts angenommen. Einige Neuerungen, die durch die Gesetzgebung für gemeinnützige Organisationen eingeführt wurden, und vor allem einige Anforderungen, die sich aus der Entwicklung der Mitgliederstruktur und der Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der Organisation ergaben, machten eine teilweise Änderung des ursprünglichen Textes erforderlich.

Der vom Präsidenten der Region am 30. März 2005 genehmigte neue Text (Dekret Nr. 79/Präs.) wurde im Amtsblatt der Region Nr. 15 vom 13. April 2005 veröffentlicht.

Hier können Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes im PDF-Format herunterladen.