Wie man dem Konsortium beitritt
Die Mitgliedschaft im Konsortium steht folgenden Personen offen
-natürliche und juristische Personen, die eine Burg oder ein befestigtes Bauwerk besitzen, innehaben oder in irgendeiner Eigenschaft besitzen;
-territoriale öffentliche Einrichtungen, die eine Burg oder ein Festungswerk in ihren Zuständigkeitsbereich aufnehmen;
-Organisationen zur Entwicklung des Tourismus, die Schlösser oder Festungsanlagen in ihren Zuständigkeitsbereich aufnehmen;
-Freunde von Schlössern, natürliche und juristische Personen, die an den Aktivitäten des Konsortiums interessiert sind und sich an den vom Konsortium organisierten Initiativen beteiligen möchten.
Für öffentliche und private Einrichtungen ist es erforderlich, Folgendes zu übermitteln
- der von den zuständigen Gremien gefasste Mitgliederbeschluss;
- das ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter (Bürgermeister, Präsident) unterzeichnete Formular.
Der Verwaltungsrat des Konsortiums genehmigt den Antrag, nachdem er geprüft hat, ob die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt sind. Nach der Genehmigung zahlt das neue Mitglied des Konsortiums den Jahresbeitrag auf der Grundlage der unten angegebenen sozialen Kategorien:
Ordentliche Mitglieder | |
Einzelne Mitglieder | 100 |
Unternehmen | 150 |
Private juristische Personen und Vereinigungen (Kirchengemeinden, Diözesen usw.) | 100 |
Gemeinden, Körperschaften, Institutionen auf Gemeindeebene mit einer Bevölkerung bis zu 10.000 Einwohner | 130 |
Gemeinden, Körperschaften, Institutionen auf Gemeindeebene mit einer Bevölkerung von 10.001 Einwohnern bis zu 100.000 Einwohnern | 200 |
Gemeinden, Institutionen auf Gemeindeebene mit einer Bevölkerung über 100.001 Einwohner | 260 |
Provinziale Verwaltungen | 260 |
Aggregat Mitglieder | |
Freunde der Schlösser | 50 |
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags, der bis zum 31. März eines jeden Jahres zu entrichten ist, kann per Banküberweisung erfolgen:
INTESA SANPAOLO SPA - filiale di UDINE Via Volturno
Codice IBAN: IT74M0306912307074004259904