Consorzio per la salvaguardia dei castelli storici del Friuli Venezia Giulia
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Mitglieder des Konsortiums

 Dem Konsortium gehören natürliche und juristische Personen an, die Eigentümer, Besitzer oder Inhaber in irgendeiner Eigenschaft von Burgen und Festungsanlagen sind, sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen zur Förderung des Tourismus, in deren Gebiet sich mindestens eine Festungsanlage befindet. 

 

Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Konsortium ist daher die direkte oder indirekte Verantwortung für die Sicherung, Erhaltung und Aufwertung eines befestigten Werkes. Die Bedingungen sind letztlich die folgenden

 

-Eigentum, Besitz oder Zuständigkeit für ein befestigtes Denkmal;

-der Hinweis auf eine Burg oder ein befestigtes Bauwerk von historischem Interesse;

-die Lage innerhalb der Grenzen der Autonomen Region Friaul-Julisch-Venetien.

 

Die Kategorien von Personen, die dem Konsortium beitreten können, sind folgende

 

-natürliche Personen, die Eigentümer, Besitzer oder Inhaber von Nutzungs-, Kommodats- oder Pachtrechten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch usw.) an Burgen und Festungsanlagen sind

juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Genossenschaften, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, die ein dingliches Nutzungsrecht an einer Burg oder einem Festungswerk haben;

-territoriale öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, Provinzen, Regionen, Berggemeinden und deren Zusammenschlüsse, in deren Zuständigkeitsbereich eine Burg oder ein befestigtes Bauwerk fällt;

-Organisationen zur Entwicklung des Fremdenverkehrs, wie z. B. Fremdenverkehrskonsortien, Gebietsverbände, lokale Fremdenverkehrsämter usw., in deren Gebiet eine Burg oder ein befestigtes Werk liegt.

 

Der Beitritt erfolgt durch die Unterzeichnung eines Antragsformulars, das vom Inhaber des Rechts unterzeichnet wird. Im Falle von juristischen oder nicht natürlichen Personen muss der Antrag auf Mitgliedschaft von den jeweils zuständigen Stellen genehmigt werden.